Dieser Punkt ergibt sich aus der Lohnberechnung (a1) und der Grundsicherung (b) der Menschen.
Wenn alle Menschen gleich viel wert sind, dann ist auch ihre Lebenszeit gleich viel wert. Darauf baut die Lohnberechnung auf. Besondere Leistungen
werden durch prozentuale Zuschläge im Rahmen der heutigen Zuschläge für Überstunden etc. honoriert. Damit ist der 'Wert' aller Menschen gleich und besondere Leistungen werden angemessen, aber
nicht übermäßig honoriert.
Entscheidungen innerhalb des Modells sind Aufgabenbereich von Ökonomie, Ökologie und Humanismus.
Einwände von außen werden individuell behandelt. Eine enge und konstruktive Zusammenarbeit ist zwar erwünscht, aber Schutz & Erhalt von
Lebensraum Erde und Achtung vor dem Leben (Mensch, Tier und Natur) haben Priorität.
Das ergibt sich automatisch aus den Grundfunktionen (a) und der Sicherung des Grundbedarfs (b).
Löhne und andere Zuwendungen sind kein Kostenfaktor. Instandsetzung 'der Natur' ist Teil der Preisgebung. Maßstab Geld wird durch
feste Maßstäbe ersetzt. Dies braucht man nur in ein Simulationprogramm einzugeben, um die zu erwartende Wirkung ablesen zu können.
Das ist mit dem Lebendigen Ausgleich kein Problem.
Die Entlohnung der Menschen ist gewährleistet, ohne dass Personalkosten anfallen.
Eine Entschädigung für die Natur ist in Auftrag gegeben und in Arbeit. Dabei ist kein Geld geflossen, also muss auch keines bezahlt
werden - Materialkosten fallen also nicht an. Wichtig ist eine sorgfältige und transparente Dokumentation aller Vorgänge, das reicht.
Alles wird sorgfältig dokumentiert und kann jederzeit eingesehen und ohne Vorwarnung geprüft werden.
Jeder Interessierte kann und darf sich umfassend über alle Vorgänge der Living Balance Economy informieren, soweit sie nicht geheime innere
Angelegenheiten einer Nation betreffen (z.B. Militär und Geheimdienste)
Es ist eine notwendige Voraussetzung, dass auftretende Störungen jederzeit korrigiert werden können und müssen. Da es keinen Präzedenzfall gibt, kann man die voraussichtliche Entwicklung zwar weitestgehend vorausberechnen, aber natürlich können und werden unvorhersehbare Probleme
auftauchen, die man noch nicht bedacht hat. Darauf muss zeitnah und individuell reagiert werden können.
Es ist vorgesehen, dass Lohnbuchungen und Entscheidungen über Leistungszulagen nicht auf der Entscheidungsebene der Begünstigten durchgeführt
werden. Dies verringert das Risiko, dass sich Personen auf einer Ebene gegenseitig unerlaubte Zuwendungen gewähren. Ebenfalls obliegt die Kontrollfunktion der nächst-höheren Instanz, kann aber
jederzeit auch von anderen Instanzen durchgeführt werden. Dadurch wird Machtmissbrauch weitestgehend minimiert.
Übergeordnete Instanzen können bei schwerwiegenden Vergehen (bewusste Täuschung, Machtmissbrauch, Korruption, Umweltzerstörung) z.B. eine Amtsenthebung der Verantwortlichen veranlassen. Bei der höchsten Instanz geht diese Aufgabe auf die nächst-niedrigeren Instanzen über.